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   BVerwG, 05.04.1960 - III C 116.58   

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https://dejure.org/1960,4431
BVerwG, 05.04.1960 - III C 116.58 (https://dejure.org/1960,4431)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1960 - III C 116.58 (https://dejure.org/1960,4431)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1960 - III C 116.58 (https://dejure.org/1960,4431)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.03.1956 - III C 90.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1960 - III C 116.58
    Denn die Parteivernehmung ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Gegensatz zum Zivilprozeß ein Beweismittel, das nicht nur in Betracht kommt, wenn die anderen vorgebrechten Beweismittel erschöpft sind (Urteil vom 10 März 1956 - BVerwG III C 90.55 - [ZLA 1956 S. 269]).

    Schließlich kommt hinzu, daß die Kartei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Vermutung begründet, sondern im Wege der freien Beweiswürdigung nur wie jedes andere Beweismittel verwertbar ist (Urteil vom 1. März 1956 - BVerwG III C 90.55 -, Beschluß vom 20. Februar 1957 - BVerwG III B 321.56 -).

  • BVerwG, 09.05.1963 - III C 141.59

    Rechtsmittel

    Es wird ferner zu berücksichtigen sein, daß zu den Beweismitteln auch die Vernehmung der Klägerin gehören kann, über deren Glaubwürdigkeit das Gericht nicht anders als auch sonst nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 1960 - BVerwG III C 116.58 -, vom 17. November 1960 - BVerwG III B 252.58/C 235.60 - und vom 27. September 1961 - BVerwG III C 345.59 -).
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